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   ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12   

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https://dejure.org/2012,133123
ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12 (https://dejure.org/2012,133123)
ArbG Köln, Entscheidung vom 13.03.2012 - 16 Ca 248/12 (https://dejure.org/2012,133123)
ArbG Köln, Entscheidung vom 13. März 2012 - 16 Ca 248/12 (https://dejure.org/2012,133123)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12
    Eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, ist keine Pause, weil der Arbeitnehmer sich dann durchgehend zur Arbeit bereithalten muss (BAG, Urteil vom 29.10.2002, NZA 2003, 1212, 1214 unter I 3 b aa) der Gründe).
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst

    Auszug aus ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12
    (BAG, Urteil vom 05.05.1988, NZA 1989, 138 unter II 2. vor a) der Gründe).
  • LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07

    Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12
    Die erkennende Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (z.B.: LAG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 5 Sa 933/07 - unter I 3. der Gründe), das erkannt hat, dass die von der Beklagten für die jeweiligen Arbeitstage angeordneten Arbeitsunterbrechungen nach § 615 Satz 3 BGB zu vergüten sind, soweit sie von der darlegungs- und beweispflichtigen klagenden Partei substantiiert vorgetragen sind.
  • LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08

    Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12
    Schließlich entspricht eine erst am gleichen Tage angeordnete unbezahlte Arbeitsunterbrechung nicht mehr billigem Ermessen, weil die kurzfristige Anordnung dem Arbeitnehmer die Möglichkeit nimmt, die freie Zeit sinnvoll zu nutzen (LAG Köln, Urteil vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - unter III 1. der Gründe).
  • BGH, 30.06.1969 - VII ZR 170/67

    Beweislast für die Billigkeit einer Leistungsbestimmung

    Auszug aus ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12
    Dies hätte ihr aber oblegen, denn derjenige, der ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht ausübt, hat im Prozess darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, dass die Bestimmung billigem Ermessen entspricht (BAG, Urteil vom 09.06.1965, AP Nr. 10 zu § 315 BGB Bl.2; Urteil vom 11.10.1995, AP Nr. 45 zu § 611 BGB "Direktionsrecht" unter I 1. a.E. der Gründe m.w.N.; BGH, Urteil vom 30.06.1969, NJW 1969, 1809 unter III 1. der Gründe m.w.N.).
  • LAG Köln, 22.03.2013 - 9 Sa 897/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.03.2012 - 16 Ca 248/12 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.03.2012 zu dem Aktenzeichen 16 Ca 248/12, zugestellt am 14.08.2012, abzuändern und die Klage auch insoweit abzuweisen, als das die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.459,88 EUR nebst 5 Prozentpunktezinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2011 zu zahlen.

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